Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Quarzsand-Tagebaus Seelach, gemeindefreies Gebiet Brunn, Landkreis Nürnberger Land der Firma Sandwerke Altdorf oHG, Schwaig

Planfeststellungsbeschluss

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma Sandwerke Altdorf oHG, Schwaig, betreibt im Landkreis Nürnberger Land den Tagebau "Seelach" zur Gewinnung von Quarzsand.

Zur Sicherung der Rohstoffversorgung beabsichtigt der Unternehmer den Tagebau "Seelach" durch eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von etwa 3,3 ha zu erweitern und hat hierzu bei der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt. Antragsgegenstand ist die Gewinnung von Quarzsand im Trockenabbau auf zwei Teilflächen, die unmittelbar an den bestehenden Tagebau angrenzen. Der vorgelegte Antrag auf Planfeststellung beinhaltet gleichfalls einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den in den Antragsunterlagen als Teilfläche 1 bezeichneten Bereich; Näheres hierzu ist auf den Seiten 65/66 des Rahmenbetriebsplans mit Landschaftspflegerischem Begleitplan (Teil A der Antragsunterlagen) beschrieben.

Die Gewinnungstätigkeiten sollen im Trockenabbau durchgeführt werden; als Gewinnungsgeräte kommen Radlader zum Einsatz. Anschließend soll der gewonnene Quarzsand in einer am Standort befindlichen Aufbereitungsanlage aufbereitet werden.

Die Erschließung des Tagebaus soll über die bestehende An- und Abfuhrstrecke auf die Kreisstraße LAU 15 erfolgen; der Unternehmer geht derzeit von einer verkehrlichen Belastung von etwa 25 bis 30 LKW pro Arbeitstag aus.

Im Zuge der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche sollen das das vorhandene Eigenmaterial (d.h. nicht verwertbare Lagerstättenbestandteile) und zugefahrenes Fremdmaterial (Erdaushub, der die Zuordnungswerte Z 0 einhält) verwendet werden.

Durch die Regierung von Mittelfranken als Höhere Landesplanungsbehörde wurde anlässlich des Scoping-Termins ausgeführt, dass die Tatsache, dass das vorgesehene Abbaugebiet im geltenden Regionalplan weder als Vorrang- noch als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen ist, nicht zu der Forderung für ein vorgängiges Raumordnungsverfahren führt. Sowohl der bestehende Tagebau als auch die beantragten Erweiterungsflächen befinden sich innerhalb der mit Rechtsverordnungen vom 28.08.2964 zu Bannwald erklärten Waldflächen im Großraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach ("Teile des Lorenzer Reichwaldes und des sog. Südlichen Reichswaldes") und innerhalb des Vogelschutzgebietes "Nürnberger Reichswald" (Gebiets-Nr. 6533-471).

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert mit Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl I S. 1328), i.V.m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 08.11.2019 (BGBl I S. 1581), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1 Buchstabe b.) Doppelbuchstabe aa.) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da sich das Vorhaben innerhalb eines NATURA 2000-Gebietes befindet.

Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651).

Am 08.08.2017 fand der Scoping-Termin zur Diskussion der Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben statt. Der Scoping-Termin diente der Festlegung des Untersuchungsumfanges (Untersuchungsraum + Untersuchungsinhalte + Untersuchungszeitraum) der in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu behandelnden Schutzgüter. Gegenstand des Scoping-Termins war ein zum damaligen Zeitpunkt noch angedachter Nassabbau; hiervon wurde jedoch zwischenzeitlich Abstand genommen.

Im Nachgang zum Scoping-Termin hat die Firma Sandwerke Altdorf oHG die erforderlichen Antragsunterlagen erarbeiten lassen und diese bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – zur Zulassung vorgelegt.

Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht und vorhabensspezifischen Plänen einen UVP-Bericht, einen landschaftspflegerischen Begleitplan, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, eine NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung, diverse Kartierungen/Erfassungen sowie Unterlagen zur Hydrogeologie.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Bedingt durch die derzeitige COVID-19-Pandemie besteht u.U. die Notwendigkeit, den Erörterungstermin auf andere Weise (z.B. per Online-Konsultation) durchzuführen.

Die Planunterlagen liegen in der Gemeinde Leinburg nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

(Stand: 18.01.2021)

Bekanntmachungen

Allgemeine Information zur Durchführung einer Online-Konsultation

Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 erlassen, das am 29.05.2020 in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durch- bzw. fortgeführt werden können. So kann nach den Vorschriften des PlanSiG anstelle eines Erörterungstermins eine sog. Online-Konsultation durchgeführt werden.

Als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde hat die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – im anhängigen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die Erweiterung des Quarzsand-Tagebaus "Seelach" beschlossen, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durchzuführen. Die Online-Konsultation ersetzt den ursprünglich nach den Verfahrensvorschriften vorgesehenen Erörterungstermin zum beantragten Vorhaben. Die Entscheidung begründet sich aufgrund der Unwägbarkeiten, wann ein Erörterungstermin durchgeführt werden kann und mit Blick auf die Notwendigkeit, das anhängige Planfeststellungsverfahren ohne Zeitverzug fortzuführen. Ziel der Online-Konsultation ist es – wie im Erörterungstermin auch - die rechtzeitig erhobenen Einwendungen unter Berücksichtigung der Argumentation des Antragstellers zu erörtern und insbesondere denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Diejenigen, deren Belange von dem Vorhaben berührt werden und noch keine Einwendung im Rahmen der Auslegung erhoben haben, können Sie sich unter Angabe ihrer Betroffenheit und Übermittlung der Kontaktdaten (Name und Adresse) an die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern - (Postadresse: Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth; Fax-Nr. 0921/604-41258; E-Mail-Adresse: ) wenden und rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist (27.08.2021) schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Die Berechtigten erhalten sodann ein Passwort, mit dem der Zugang zur Online-Konsultation ermöglicht wird.  

Vom 02.08.2021 bis zum 27.08.2021 konnten sich alle Berechtigten zu den eingestellten Unterlagen schriftlich oder per E-Mail an die oben genannte Adresse äußern. Die Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderung der Vorhabenträgerin fließen zusammen mit den in der Online-Konsultation getätigten Äußerungen und ggf. erneuten Rückäußerungen der Vorhabenträgerin in die Prüfung der Planfeststellungsbehörde ein.
Die Online-Konsultation ist abgeschlossen.

Antragsunterlagen

0 Ordnerstruktur

1 Allgemein verständliche Zusammenfassung

2 Rahmenbetriebsplan / Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

3 Umweltverträglichkeit

4 Fachgutachten Vegetation

5 Fachgutachten Fauna

6 Fachgutachten Hydrogeologie