Wasserrechtliche Bewilligung Zweckverband 'Thermalsolbad Bad Staffelstein'

Gegenstand des Verfahrens

Mit Schreiben vom 06.12.2018 hat der Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein die Erteilung eines wasserrechtlichen Bewilligung zur Entnahme von Thermalsole aus der Therme 1 auf dem Grundstück Flur-Nr. 559 der Gemarkung Bad Staffelstein und aus der Therme 2 auf dem Grundstück Flur-Nr. 548 der Gemarkung Bad Staffelstein zur Versorgung des Thermalsolebades "Obermain-Therme" des Zweckverbandes Thermalsolbad Bad Staffelstein sowie zur Ableitung ungenutzter Thermalsole in besonderen Betriebssituationen beantragt.

Die mit den vorgelegten Antragsunterlagen beantragte Bewilligung dient der Fortsetzung der wasserrechtlichen Benutzung zur Versorgung des Thermalsolbades "Obermain-Therme".

Es ist beantragt,

  • im Regelbetrieb (gemeinsamer Betrieb der Thermen 1 und 2) jeweils maximal 3,0 l/s und aus beiden Thermen maximal 110.000 m³/a Thermalsole zu entnehmen,
  • im Einzelbetrieb, d.h. bei Ausfall einer Therme aus der anderen Therme maximal bis zu 5,0 l/s und maximal 110.000 m³ Thermalsole zu entnehmen und
  • in besonderen Betriebssituationen ungenutzte Thermalsole wieder abzuleiten.

Die Entnahme von Thermalsole aus den Thermen 1 und 2 sowie die Ableitung ungenutzter Thermalsole stellen Gewässerbenutzungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts) dar, die der Erteilung einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen (§§ 8 und 10 WHG). Der Zweckverband Thermalsolbad Bad Staffelstein hat die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung beantragt.

Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern - für das betreffende Vorhaben ergibt sich aus § 3 Bundesberggesetz - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl I S. 2808), und § 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651) i.V.m. Art. 64 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz - BayWG -.

Das Vorhaben wird in der Stadt Bad Staffelstein ortsüblich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen liegen bei der Stadt Bad Staffelstein und bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – zur Einsicht aus.

Bekanntmachung

Antragsunterlagen

Antragsschreiben und Erläuterungsbericht

Übersichtslagepläne

Detaillagepläne

Sole-Aufbereitung

Ausbaupläne und Pumpversuche Therme 1

Ausbaupläne und Pumpversuche Therme 2

Betriebsmessungen Therme 1 und 2

Fördermengen Therme 1 und 2

Schließdruckmessungen Therme 1 und 2

Laboruntersuchungen Therme 1

Laboruntersuchungen Therme 2

Wasserbedarf