Die Beantragung der Eintragung bei der zuständigen Regierung erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).
Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem. Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter Weiterführende Links zu finden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beraterin für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt ‚Hilfe‘ unter Punkt "11- Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.