Dezernat 22 - Strahlenschutz, Betriebssicherheit und Medizinprodukte

Zu den Fachaufgaben des Dezernat 22 – Strahlenschutz, Betriebssicherheit und Medizinprodukte in der Gewerbeaufsicht gehört die Überwachung von Anlagen, von denen eine besondere Gefährdung durch Druck, Explosion, Brand oder Absturz ausgehen (sogenannte überwachungsbedürftige Anlagen). Für einen Teil dieser Anlagen wie z.B. Dampfkessel, Anlagen in denen ortsbewegliche Behälter mit unter Druck stehenden Gasen befüllt werden (Füllstellen), Lagereinrichtungen für entzündbare Flüssigkeiten (Rauminhalt > 10.000 Liter) oder Anlagen für die Betankung von Fahrzeugen mit entzündbaren Flüssigkeiten oder Gasen (Tankstellen) erteilt das Dezernat die nach der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebene Erlaubnis.

Weiterhin überwacht das Dezernat die zum Schutz der Beschäftigten, Anwender oder Patienten vor Gesundheitsschäden durch Röntgen- sowie Laser- und künstlichen UV-Strahlen erlassenen Vorschriften. Es nimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Anzeigen in diesem Bereich entgegen und erteilt Genehmigungen für den Betrieb bestimmter Röntgenanlagen.

Gefährdungen, die von Medizinprodukten während des Betriebes, durch eine unzureichende Wartung oder mangelhafte Aufbereitung ausgehen, müssen von den Betreibern und Anwendern vermieden, rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Das Dezernat überwacht die Einhaltung der Vorschriften zum Betrieb von aktiven Medizinprodukten und sorgt damit für den erforderlichen Schutz der Patienten und Anwender.

Das Dezernat nimmt gesetzlich vorgeschriebene Anzeigen von Anlagen entgegen, die nichtionisierende Strahlung aussenden und zu kosmetischen, nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden (NiSV).

Das Dezernat berät Firmen und Betreiber hinsichtlich der genannten Vorschriften, untersucht Schadensfälle, kontrolliert die Einhaltung der Betriebsvorschriften (z.B. die Durchführung wiederkehrender Prüfungen), erhält Mitteilungen über Mängel und überwacht deren Behebung.