Afrikanische Schweinepest (ASP) Informationen für Bürger und Betroffene - TESTSEITE

Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) ist eine virusbedingte Infektionskrankheit, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Nach einer Infektion mit dem ASP-Virus erkranken die Tiere in der Regel schwer und verenden meist innerhalb weniger Tage. Für den Menschen oder andere Tierarten stellt die ASP jedoch keine Gefahr dar, eine Übertragung ist hier nicht möglich.

Auf dem osteuropäischen Festland hat sich die ASP seit 2007 in Osteuropa und Russland stetig ausgebreitet, seit 2014 auch in mehreren östlichen EU-Mitgliedsstaaten. Seit September 2020 ist die ASP auch in Deutschland angekommen. Ausbrüche sind seitdem vor allem in der Wildschweinepopulation in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, und Mecklenburg-Vorpommern zu verzeichnen. Auch einzelne Betriebe mit Hausschweinebeständen waren seitdem in Deutschland von ASP-Ausbrüchen betroffen. Diese Ausbrüche sind mittlerweile aber getilgt, so dass derzeit nur ASP-Fälle bei Wildschweinen aktuell sind.

Schweine können sich durch den direkten Kontakt mit infizierten Artgenossen anstecken, wobei vor allem über das Blut eine Übertragung sehr leicht möglich ist. Für die sprunghafte Verbreitung der ASP in der Wildschweinpopulation über größere Strecken (z.T. über mehrere hundert Kilometer) spielen aber vor allem tierische Erzeugnisse eine Rolle (z.B. nicht durcherhitzte Speiseabfälle aus mit ASP-Virus kontaminiertem Schweinefleisch), die durch den Menschen verbreitet und unsachgemäß entsorgt werden.

Neben möglichen hohen Tierverlusten im Wild-und Hausschweinebereich sind in Ausbruchsregionen umfangreiche Handelsbeschränkungen für Schweine bzw. Schweineprodukte die Folge.

Derzeit steht kein wirksamer Impfstoff gegen das ASP-Virus zur Verfügung. Die Eindämmung/Tilgung der Tierseuche ist deswegen vor allem in der Wildschweinpopulation eine sehr anspruchsvolle Aufgabe und erfordert verschiedene Maßnahmen.

Diese Maßnahmen werden in Seuchengebieten zuvorderst in sog. Restriktionszonen ergriffen und betreffen i.d.R. vor allem Jäger und Schweinehalter. Die Festlegung der Restriktionszonen erfolgt in Bayern durch die jeweils zuständige Bezirksregierung und orientiert sich an unterschiedlichen Kriterien wie Wildschweindichte, natürliche Barrieren, Tierbewegungen etc.


Friedrich-Loeffler-Institut


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