Rahmenbetriebsplan für die Errichtung und den Betrieb der Aufbereitungsanlage "Kreuzbogen" (vormalige Bezeichnung "Pittersberg"), Gemeinde Ebermannsdorf, Landkreis Amberg-Sulzbach der Firma Freihölser Sand GmbH & Co. KG, Fensterbach

Planfeststellungsbeschluss

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma Freihölser Sand GmbH & Co. KG betreibt auf der Grundlage zugelassener Betriebspläne im Freihölser Forst den Tagebau "Ost" zur Gewinnung von Quarzsand. Der im Tagebau gewonnene Quarzsand wird anschließend in einer stationären Aufbereitungsanlage aufbereitet; das hierfür erforderliche Wasser wird auf der Grundlage einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis aus zwei betriebseigenen Grundwasserbrunnen gefördert. Die Weiterverarbeitung des aufbereiteten Quarzsandes erfolgt im Wesentlichen im nahe gelegenen Betonwerk der Firma Godelmann GmbH & Co. KG.

Da die bestehende Aufbereitungsanlage nicht mehr den heutigen Qualitätsansprüchen entspricht, plant die Firma Freihölser Sand GmbH & Co. KG die Errichtung und Inbetriebnahme einer neuen Nassaufbereitungsanlage. Die neue Aufbereitungsanlage soll nicht im Tagebau "Ost" errichtet werden; als Standort ist eine etwa 18,5 ha große Waldfläche auf dem Grundstück Flur-Nr. 1530 der Gemarkung Pittersberg in unmittelbarer Nähe des Betonwerks vorgesehen. Die Wasserbereitstellung soll weiterhin über die bislang genutzten Brunnen erfolgen; hierzu ist die Verlegung einer Wasserleitung vom Tagebau "Ost" zum neuen Anlagenstandort vorgesehen. Die Rückleitung des Waschwassers aus dem Aufbereitungsprozess ist über eine weitere Leitung zu den Absetzbecken im Tagebau "Ost" geplant. Zudem soll der im Tagebau "Ost" gewonnene Quarzsand über ein Förderband zur neuen Aufbereitungsanlage transportiert werden. Die vg. Leitungen und das Förderband müssen sowohl die Bahnlinie "Nürnberg – Irrenlohe" als auch die Staatsstraße St 2151 queren. In der neuen Aufbereitungsanlage sollen neben den Quarzsanden aus dem Tagebau "Ost" auch Sande, die aus anderen der Godelmann-Gruppe zuzurechnenden Abbaustellen zugefahren werden sollen, aufbereitet werden.

Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert mit Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl I S. 1328), i.V.m. der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBl I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom 08.11.2019 (BGBl I S. 1581), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 9 der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da mehr als 10 ha Wald gerodet werden sollen (Anlage 1 Nr. 17.2.1 zum UVPG).

Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651).

Im Dezember 2020 legte die Firma Freihölser Sand GmbH & Co. KG bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – die für das Vorhaben erforderlichen Antragsunterlagen zur Zulassung vor.

Die Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht und vorhabensspezifischen Plänen einen UVP-Bericht, einen landschaftspflegerischen Begleitplan, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und ein schalltechnisches Gutachten.

Mit der Regierung der Oberpfalz wurde vorabgestimmt, dass innerhalb des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass die Regierung der Oberpfalz sämtliche Stellungnahmen und Einwendungen aus dem Anhörungsverfahren erhält und auf Grundlage dieser Stellungnahmen und Einwendungen die landesplanerische Überprüfung erfolgt.

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert. Bedingt durch die derzeitige COVID-19-Pandemie besteht u.U. die Notwendigkeit, den Erörterungstermin auf andere Weise (z.B. per Online-Konsultation) durchzuführen.

Die Planunterlagen liegen in der Gemeinde Ebermannsdorf, der Gemeinde Fensterbach, dem Markt Hohenburg, dem Markt Wernberg-Köblitz, der Gemeinde Neunkirchen bei Sulzbach-Rosenberg und der Gemeinde Ensdorf nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

Die Auslegung der Antragsunterlagen nach ortsüblicher Bekanntmachung in dem Markt Hohenburg, dem Markt Wernberg-Köblitz, der Gemeinde Neunkirchen bei Sulzbach-Rosenberg und der Gemeinde Ensdorf ist der Tatsache geschuldet, dass für die Errichtung der Aufbereitungsanlage etwa 18,5 ha Wald gerodet werden müssen; in den vg. Gemeinden sind Ersatzaufforstungen geplant, die aufgrund der sog. Konzentrationswirkung in dem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mitbehandelt werden.

Stand: 08.02.2021

Bekanntmachungen

Allgemeine Information zur Durchführung einer Online-Konsultation

Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Kontaktbeschränkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 erlassen, das am 29.05.2020 in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren auch unter den erschwerten Bedingungen während der Pandemie ordnungsgemäß durch- bzw. fortgeführt werden können. So kann nach den Vorschriften des PlanSiG anstelle eines Erörterungstermins eine sog. Online-Konsultation durchgeführt werden.

Als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde hat die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – im anhängigen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Aufbereitungsanlage "Kreuzbogen" (frühere Bezeichnung: Aufbereitungsanlage "Pittersberg") beschlossen, anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG durchzuführen. Die Online-Konsultation ersetzt den ursprünglich nach den Verfahrensvorschriften vorgesehenen Erörterungstermin zum beantragten Vorhaben. Die Entscheidung begründet sich aufgrund der Unwägbarkeiten, wann ein Erörterungstermin durchgeführt werden kann und mit Blick auf die Notwendigkeit, das anhängige Planfeststellungsverfahren ohne Zeitverzug fortzuführen. Ziel der Online-Konsultation ist es – wie im Erörterungstermin auch - die rechtzeitig erhobenen Einwendungen unter Berücksichtigung der Argumentation des Antragstellers zu erörtern und insbesondere denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit zu geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Diejenigen, deren Belange von dem Vorhaben berührt werden und noch keine Einwendung im Rahmen der Auslegung erhoben haben, können Sie sich unter Angabe ihrer Betroffenheit und Übermittlung der Kontaktdaten (Name und Adresse) an die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern - (Postadresse: Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth; PC-Fax-Nr. 0921/604-41258; E-Mail-Adresse: ) wenden und rechtzeitig vor Ende der Äußerungsfrist (18.02.2022) schriftlich oder per E-Mail den Zugang zur Online-Konsultation beantragen. Die Berechtigten erhalten sodann ein Passwort, mit dem der Zugang zur Online-Konsultation ermöglicht wird.  

Vom 24.01.2022 bis zum 18.02.2022 konnten sich alle Berechtigten zu den eingestellten Unterlagen schriftlich oder per E-Mail an die oben genannte Adresse äußern. Die Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderung der Vorhabenträgerin fließen zusammen mit den in der Online-Konsultation getätigten Äußerungen und ggf. erneuten Rückäußerungen der Vorhabenträgerin in die Prüfung der Planfeststellungsbehörde ein.

Die Online-Konsultation ist abgeschlossen.

Antragsunterlagen

1 Rahmenbetriebsplan

Anlagen zum Rahmenbetriebsplan

2 Umweltverträglichkeitsprüfung

3 Allgemeine Zusammenfassung