Rahmenbetriebsplan zur Erweiterung des Quarzsand-Tagebaus „Wolkersdorf“, Stadt Schwabach der Firma SV Sandvertriebs- und Verwertungsgesellschaft mbH

Gegenstand des Verfahrens

Die Firma SV Sandvertriebs- und -Verwertungsgesellschaft mbH betreibt auf der Grundlage
bergrechtlich zugelassener Betriebspläne im Schwabacher Ortsteil Wolkersdorf den Tagbau „Wolkersdorf“ zur Gewinnung von Quarzsand. Der dort gewonnene Bodenschatz wird
im Tagebau in einer stationären Sandwaschanlage aufbereitet. Die Zu- und Abfahrt erfolgen
über eine eigens errichtete Transportstrecke, um LKW-Durchfahrten durch das dortige
Wohngebiet auszuschließen.


Der Betrieb des Unternehmers untersteht gemäß § 3 des Bundesberggesetzes - BBergG -
vom 13.08.1980 (BGBI. I S. 1310), letztmalig geändert durch Gesetz vom 23.10.2024
(BGBl. I Nr. 323), in Verbindung mit §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV -) vom 09.11.2013
(GVBl. S. 651), letztmalig geändert durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) der
Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern -.
Im September 2025 hat der Unternehmer die Erweiterung des Tagebaus „Wolkersdorf“ in
südliche Richtung mit einer zusätzlichen Abbaufläche von etwa 9,5 ha beantragt. Die Gesamtflächeninanspruchnahme beträgt etwa 15,9 ha; die Differenz zur beantragten Abbaufläche erklärt sich durch Grenzabstandsflächen sowie Flächen, auf denen naturschutzfachliche
Kompensationsmaßnahmen, jedoch kein Abbau, vorgesehen sind.


Für das Vorhaben ist nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - i. V. m.
der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - UVP-V
Bergbau - vom 13.07.1990 (BGBI I S. 1420), letztmalig geändert mit Verordnung vom
18.12.2023 (BGBI I Nr. 2), ein Rahmenbetriebsplan zu verlangen und für dessen Zulassung
ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Für das Vorhaben besteht gemäß § 1 Nr. 1
Buchstabe b.) Doppelbuchstabe aa) der UVP-V Bergbau die Verpflichtung zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da mit der hier beantragten Erweiterungsfläche
die Größe der beanspruchten Abbaufläche mehr als 25 ha beträgt.
Die geplante Erweiterung soll aus dem bestehenden Tagebau erfolgen. Bei einem prognostizierten Abbauvolumen von etwa 1,6 Mio. m³ Quarzsand ist von einer Abbaudauer von
ca. 10 Jahren auszugehen. Der Abbau und die vorgängige Rodung des Waldbestandes
sollen abschnittsweise erfolgen; zum Einsatz kommen die bereits jetzt im Tagebau vorhandenen Gerätschaften (Radlager, Hydraulikbagger). Als Nachfolgenutzungsziel ist im Wesentlichen die Wiederbewaldung vorgesehen, wobei eine widerstandsfähige, den klimatischen
Herausforderungen angepasste Artenzusammensetzung angestrebt wird. Im Zuge der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche ist die Rückverfüllung mit sog. Z0-Material (unbedenklicher Erdaushub) geplant.
Der vorgelegte Antrag besteht aus dem eigentlichen Rahmenbetriebsplan (Projektbeschreibung), einem Hydrogeologischen Gutachten, dem landschaftspflegerischen Begleitplan,
dem Fachbeitrag Artenschutz, dem UVP-Bericht sowie mehreren Einzelgutachten zu Flora
und Fauna.


Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Anhörungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan, die Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger
des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen und den Personen, die Einwendungen
erhoben haben, zu erörtern hat. Die Einladung zu dem Erörterungstermin bzw. die Bekanntmachung des Erörterungstermins erfolgt gesondert.


Die Planunterlagen liegen in der Stadt Schwabach und in der Stadt Nürnberg nach ortsüblicher Bekanntmachung zur Einsicht aus.

Stand: 09.09.2025

Bekanntmachungen

Antragsunterlagen

1 Projektbeschreibung mit landschaftspflegerischem Begleitplan

1.1 Projektbeschreibung

1.2 Anlagen zum landschaftspflegerischen Begleitplan

2 Umweltverträglichkeitsstudie

2.1 Fachbeitrag Pflanzen

2.2 Fachbeitrag Hydrogeologie

2.3 Fachbeitrag Fauna