Sachgebiet 26 - Bergamt Nordbayern
Bergbehörden
Die Bergbehörden im Freistaat Bayern sind das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie als oberste Bergbehörde sowie die beiden bei den Regierungen von Oberfranken und Oberbayern eingegliederten Bergämter, das Bergamt Nordbayern und das Bergamt Südbayern als untere Bergbehörden.
Örtlicher Zuständigkeitsbereich
Das Bergamt Nordbayern ist örtlich zuständig für die vier Regierungsbezirke Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken und die Oberpfalz. Es versteht sich als Servicebehörde für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen auf den Gebieten Rohstoffversorgung, Sicherheit (Arbeitsschutz) und Umweltschutz.
Sachlicher Zuständigkeitsbereich
In den dem Bundesberggesetz unterliegenden Betrieben hat das Bergamt Nordbayern Genehmigungs- und Überwachungsaufgaben beim Vollzug der bergrechtlichen, arbeitssicherheitsrechtlichen (gewerberechtlichen), bahnrechtlichen und umweltschutzrechtlichen Vorschriften. Insgesamt werden vom Bergamt Nordbayern um die 500 bergbauliche Betriebe überwacht, das Schwergewicht der bergamtlichen Tätigkeit liegt hierbei bei den Gewinnungs- und Aufbereitungsbetrieben.
Bei der Herstellung von unter Tage errichteten Hohlräumen durch gewerbliche Unternehmen (Verkehrstunnel, Stollen für Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen) vollzieht das Bergamt gewerberechtliche Vorschriften.
Als Träger öffentlicher Belange wirkt es beim Vollzug staatlicher und gemeindlicher Planungsangelegenheiten mit und achtet hier besonders auf die Sicherung der Rohstoffversorgung. Die Produktion bergbaulicher Rohstoffe liegt im Bergamtsbezirk Nordbayern in einer Größenordnung von etwa 15 Millionen Tonnen.
Im Einzelnen berät, prüft, genehmigt und überwacht das Bergamt Nordbayern die bergbaulichen Aktivitäten von der Aufsuchung über die Gewinnung und Aufbereitung der Bodenschätze bis zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau beanspruchten Flächen.
Es erteilt im Rahmen seiner Zuständigkeit Gestattungen und überwacht den Vollzug nach Bergrecht, Arbeitsschutzrecht, Bahnrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Sprengstoffrecht sowie Chemikalienrecht.
Daneben überwacht es die Arbeits- und Gerätesicherheit und den Gesundheitsschutz und untersucht betriebsbedingte Unfälle. Bei der Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in den Bergbaubetrieben werden die technischen Mitarbeiter des Bergamtes Nordbayern als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft tätig.
Nachdem die Bergaufsicht geendet hat, obliegt es dem Bergamt als Sicherheitsbehörde, für die Abwehr von Gefahren aus verlassenen Grubenbauen des alten unterirdischen Bergbaus zu sorgen.
- Brand, Florian
Tagebaue, technischer Umweltschutz
Telefon +49 (0)921 604-1391
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Fischer, Markus
Telefon +49 (0)921 604-1383
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Für Bergbaubetriebe
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Gorski, Olaf
Nur für Bergbaubetriebe
Telefon +49 (0)921 604-1387
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Gorski, Olaf
Aufbereitungsanlagen, Hohlraumbau, Sprengwesen
Telefon +49 (0)921 604-1387
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Grundmeier, Andreas
Stellvertretender Bergamtsleiter; Tagebaue, Genehmigungsverfahren (insbes. mit Öffentlichkeitsbeteiligung), Unfalluntersuchungen (Koordinierung)
Telefon +49 (0)921 604-1388
Fax +49 (0)921 604-41388
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Hoffmann, Robin
Altbergbau, Gefahrenabwehrmaßnahmen
Telefon +49 (0)921 604-1329
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Meserth, Ella
Planungsangelegenheiten, Rohstoffsicherung, Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Telefon +49 (0)921 604-1385
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Müller, Stephan
Verwaltungssekretariat, Sprengwesen (Mitwirkung)
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-41396
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Müller, Stephan
Verwaltungssekretariat, Sprengwesen (für Betriebe, die unter Bergrecht stehen)
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Müller, Stephan
Nur für Bergbaubetriebe
Telefon +49 (0)921 604-1396
Fax +49 (0)921 604-41396
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Roth, Martin
Tagebaue, technischer Umweltschutz, Statistik
Telefon +49 (0)921 604-1386
Fax +49 (0)921 604-1397
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Weiß, Norbert - Sachgebietsleiter
Bergamtsleiter; Genehmigungsverfahren (insbes. mit Öffentlichkeitsbeteiligung)
Telefon +49 (0)921 604-1389
Fax +49 (0)921 604-41389
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de - Weiß, Norbert
Bergwerke, Besucherbetriebe, Bohrungen
Telefon +49 (0)921 604-1389
Fax +49 (0)921 604-41258
E-Mailbergamt@reg-ofr.bayern.de
Regierung von Oberfranken Dienstgebäude Maximilianstraße
- B
- Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
- Bergbau; Anzeige der Bestellung einer verantwortlichen Person
- Bergbau; Anzeige einer Bohrung
- Bergbau; Aufsicht
- Bergbau; Beantragung der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens
- Bergbau; Beantragung der Zulassung des Betriebsplans
- Bergbau; Beantragung einer Auskunft über den Altbergbau oder bergbauliche Verhältnisse
- Bergbau; Meldung über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge
-
In dringenden Fällen, z.B. bei einem Unfall oder Schadensereignis in einem Bergbaubetrieb oder einem Tagesbruch, erreichen Sie das Bergamt Nordbayern außerhalb der Dienstzeit über die Polizeieinsatzzentrale Oberfranken telefonisch unter 0921/506-0.