Sachgebiet 44 - Schulorganisation / Schulrecht

Das Sachgebiet 44 – Schulorganisation / Schulrecht ist für vielfältige Aufgaben in den Bereichen Schulorganisation, Schulrecht und Schulfinanzierung zuständig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen und genehmigen Schulbaumaßnahmen aller Schularten sowie der schulvorbereitenden Einrichtungen und Schullandheime und legen den schulisch notwendigen Flächenbedarf fest. Sie erlassen Schulsprengel und Gastschulgenehmigungen, entscheiden über die Errichtung privater Schulen und genehmigen und fördern die Ganztagsbetreuungsangebote der Schulen. Private und kommunale Schulträger erhalten Zuschüsse bzw. Ersatz von notwendigen Personal- und Sachkosten, private Träger auch Baukosten. Die Beschulung der Asylbewerber wird bezuschusst, ebenso wie z.B. die Heimunterbringung von Berufsschülerinnen und -schülern. Das Sachgebiet berät im Vorfeld von Entscheidungen und arbeitet eng mit technischen und pädagogischen Fachstellen zusammen. Die Förderschulen, die beruflichen Schulen und die Schulämter erhalten bei Rechtsfragen Rat. Darüber hinaus erteilt das Sachgebiet für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender Einrichtungen Bescheinigungen darüber, dass diese auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten (§4 Nr. 21 a, bb, Umsatzsteuergesetz (UStG): Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen).


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