Hauptbetriebsplan für die Gewinnung und Aufbereitung von Quarzsand im Tagebau "Beerbach", Stadt Abenberg, Landkreis Roth durch die Firma Engelhard Bauunternehmen GmbH, Spalt

Gegenstand des  Verfahrens

Die Firma Engelhard Bauunternehmen GmbH, Spalt, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Tagebaus zur Gewinnung von Quarzsand im Trockenabbau; der gewonnene Quarzsand soll anschließend in einer Aufbereitungsanlage aufbereitet werden.

Der geplante Tagebau befindet sich auf den Grundstücken Flur-Nr. 728, 729 und 729/1 in der Gemarkung Beerbach, Stadt Abenberg im Landkreis Roth. Die reine Abbaufläche beträgt weniger als 10 ha, wovon 7,3 ha mit Wald bestanden sind und 2,6 ha einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen; die Gesamtflächeninanspruchnahme liegt bei etwa 13,6 ha. Das geplante Vorhaben befindet sich innerhalb des im Regionalplan der Region Nürnberg ausgewiesenen Vorranggebietes "QS 29" zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen.

Das Vorhaben bedarf einer Zulassung nach den Vorschriften des Bundesberggesetzes - BBergG - vom 13.08.1980 (BGBl I S. 1310), letztmalig geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88). Der Unternehmer legte hierzu einen Hauptbetriebsplan und eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis zur Zulassung vor. Die Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – ergibt sich aus den Vorschriften des Bundesberggesetzes i.V.m. §§ 2, 3 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 09.11.2013 (GVBl S. 651).

Der vorgelegte Hauptbetriebsplan befasst sich mit der geplanten Gewinnung von Quarzsand im Trockenabbau. Eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis wurde beantragt, da für die geplante Nassaufbereitung Grundwasser aus einem Brunnen entnommen werden soll und im Zuge der Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche sog. Eigenmaterial (Abraum, nicht verwertbare Lagerstättenbestandteile) sowie Rückstände aus dem Aufbereitungsprozess verwendet werden sollen.

Ein zuvor geplanter Nassabbau wird durch den Vorhabensträger nicht weiterverfolgt. Für das nun geplante Vorhaben wurde im Vorfeld eine UVP-Vorprüfung (allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls). durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls wurde am 15.02.2024 im Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht. Da in dem vorlaufenden Verfahren zum Nassabbau eine hohe Zahl von Einwendungen Dritter zu verzeichnen war, ist durch die Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern – auch in diesem Verfahren eine Auslegung der Antragsunterlagen und damit eine Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Bekanntmachung

Bergamt Nordbayern (Auslegungsfrist der Unterlagen 15.7.2024 - 16.8.2024)

Antragsunterlagen

 

1 Antrag auf Zulassung eines Hauptbetriebsplanes Sandabbau Beerbach

2 Erläuterungsbericht zum Hauptbetriebsplan

3 Planunterlagen

3.1 Übersichtskarte Sandabbau Beerbach

3.2 Übersichtskarte Abfuhrwege

3.3 Bestandsplan

3.4 Gewinnungsriss

3.5 Querprofilzeichnungen

3.6 Längsschnittzeichnungen

4. Antrag auf Erteilung einer Rodungserlaubnis

5. Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis

6. Gutachten zur Lagerstätte und Hydrogeologie

7. Artenschutzrechtliche Gutachten

8. Landschaftspflegerischer Begleitplan

9. Nachweise / Berechtigungen