Rahmenbetriebsplan mit integriertem Hauptbetriebsplan und integrierter vereinfachter Raumverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks "Altertheimer Mulde" zur Gewinnung von Kalziumsulfatgestein (Gips/Anhydrit)

Gegenstand des Verfahrens

Mit Schreiben vom 14.12.2017 hat die Firma Knauf Gips KG, Iphofen, den Neuaufschluss des Bergwerks "Altertheimer Mulde" zur Gewinnung von Kalziumsulfatgestein (Gips/Anhydrit) in den Gemeindegebieten von Altertheim, Waldbrunn und Helmstadt sowie im gemeindefreien Gebiet "Irtenberger Wald" im Landkreis Würzburg beantragt. In dem geplanten Bergwerk ist nach einer Anlaufphase eine Jahresförderung von bis zu einer Million Tonnen Gips vorgesehen. Der im Bergwerk gewonnene Gips soll zu den Werken der Firma Knauf Gips KG in Iphofen transportiert und dort aufbereitet werden.

Nach Einleitung eines Genehmigungsverfahrens teilte die Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern – den damaligen Verfahrensbeteiligten mit Schreiben vom 12.04.2018 mit, dass das Genehmigungsverfahren ruhend gestellt wird. Maßgeblicher Grund für das Ruhen des Verfahrens war die erhobene Forderung nach Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (heutige Bezeichnung: Raumverträglichkeitsprüfung) und eine Überarbeitung und Präzisierung der seinerzeit vorgelegten Antragsunterlagen.

In dem darauffolgenden Zeitraum fanden - insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass eine Erweiterung des Wasserschutzgebietes "Zeller Quellen" geplant ist, derzeit das diesbezügliche Ausweisungsverfahren beim Landratsamt Würzburg anhängig ist und das geplante Bergwerk innerhalb der für die Wasserschutzgebietserweiterung vorgesehenen Flächen liegt - eine Vielzahl von Abstimmungen und eine Überarbeitung der Antragsunterlagen statt. Hierzu wurde u.a. ein umfassendes Bohrprogramm zur vertiefenden Erkundung der Untergrundverhältnisse durchgeführt.

Im November 2024 hat die Firma Knauf Gips KG den neu gefassten Antrag für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks "Altertheimer Mulde" zur Zulassung vorgelegt. Das Genehmigungsverfahren wird nun in Form eines fakultativen Rahmenbetriebsplans mit integriertem Hauptbetriebsplan und integrierter vereinfachter Raumverträglichkeitsprüfung fortgeführt.

Die neu gefassten Antragsunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht weitere (Einzel-) Gutachten, die sich mit den Themenkomplexen Hydrogeologie, Verkehr, Lärm, Staub, Luft, Spreng-/Bohrerschütterungen und Natur-/Artenschutz befassen.

Mit der Höheren Landesplanungsbehörde der Regierung von Unterfranken wurde vereinbart, dass innerhalb des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens aus Gründen der Verfahrenseffizienz eine vereinfachte Raumverträglichkeitsprüfung gem. Art 26 Bayerisches Landesplanungsgesetz - BayLplG - durchgeführt wird.

In einer Raumverträglichkeitsprüfung werden Vorhaben von erheblich überörtlicher Raumbedeutsamkeit auf ihre Raumverträglichkeit überprüft. Hierfür sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten (einschließlich solcher des Umweltschutzes) zu bewerten. Maßstab sind insbesondere die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms und der jeweiligen Regionalpläne.

Zur Durchführung einer vereinfachten Raumverträglichkeitsprüfung werden die gleichen Kriterien als Prüfmaßstab angesetzt wie bei einer regulären, eigenständigen Raumverträglichkeitsprüfung. Die die vereinfachte Raumverträglichkeitsprüfung abschließende landesplanerische Beurteilung hat die gleiche Qualität wie eine Beurteilung als Ergebnis einer separaten Raumverträglichkeitsprüfung. Entscheidender Unterschied ist, dass nicht zwei Anhörungsverfahren hintereinander durchgeführt werden, sondern die Einwendungen und Stellungnahmen sowohl für die landesplanerische Überprüfung als auch für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren genutzt werden.

Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die Regierung von Unterfranken sämtliche Stellungnahmen und Einwendungen aus dem bergrechtlichen Anhörungsverfahren und der Öffentlichkeitsbeteiligung erhält und auf Grundlage dieser Stellungnahmen und Einwendungen die landesplanerische Überprüfung erfolgt. Während des Zeitraums, in dem die Regierung von Unterfranken die landesplanerische Überprüfung durchführt, ruht das bergrechtliche Genehmigungsverfahren. Mit Abschluss der vereinfachten Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt die Wiederaufnahme des bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens und die abschließende Entscheidung über den vorgelegten Antrag. Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung in Form der landesplanerischen Beurteilung ist als Erfordernis der Raumordnung gem. Art. 3 BayLplG im weiteren bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.

Im Zuge dieses Anhörungsverfahrens wird für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren auf Grundlage des § 48 Abs. 2 Satz 3 BBergG und für die vereinfachte Raumverträglichkeitsprüfung auf Grundlage des Art. 26 BayLplG eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in insgesamt 13 Gemeinden und bei der Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern - nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer eines Monats zur Einsicht aus. Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden; mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die in diesem Rahmen durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung wird sowohl für das bergrechtliche Genehmigungsverfahren als auch für die durchzuführende vereinfachte Raumverträglichkeitsprüfung genutzt. Alle aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen werden somit auch für die landesplanerische Überprüfung an die Regierung von Unterfranken weitergegeben.

(Stand: 10.12.2024)

Bekanntmachung

  • wird nachgereicht

Unterlagen

1 Fakultativer Rahmenbetriebsplan mit integriertem 1. Hauptbetriebsplan und integrierter Raumverträglichkeitsprüfung

2 Anlagen zum fakultativen Rahmenbetriebsplan mit integriertem 1. Hauptbetriebsplan und integrierter Raumverträglichkeitsprüfung

2.1 Anlage 1 - Hydrogeologisches Gutachten

2.1.1 Anhänge

2.1.2 Anlagen

2.2 Anlage 2 - Numerische Standsicherheitsuntersuchungen

2.3 Anlage 3 - Bericht zur Barriereintegrität

2.4 Anlage 4 - Betrachtungen zur Tagesbruchproblematik

2.5 Anlage 5 - Betrachtungen zur Problematik von Hochbrüchen

2.6 Anlage 6 - Bericht zum Flutungsszenario

2.6a Anlage 6a - Senkungsprognosen

2.7 Anlage 7 - Sprenggutachten

2.7a Anlage 7a - Stellungnahme zur Erschließung der Gipslagerstätte

2.8a Anlage 8a - Verkehrsgutachten

2.8b Anlage 8b - Verkehrsgutachten (2019)

2.9 Anlage 9 - Schallgutachten - Anlagen- u. Verkehrslärm

2.10 Anlage 10 - Staubgutachten - Anlagenbetrieb

2.11 Anlage 11 - Luftgutachten - Transportverkehr

2.12 Anlage 12 - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung + faun. Erhebung

2.13 Anlage 13 - FFH-VA Irtenberger u. Guttenberger Wald

2.14 Anlage 14 - Gewässerökologische Vorprüfung

2.15 Anlage 15 - FFH-VA Mühlkoppe

2.16 Anlage 16 - Fachbeitrag WRRL

2.17 Anlage 17 - Fachbeitrag Globales Klima

2.18 Anlage 18 - Tab. Gegenüberstellung von Eingriff u. Kompensation (BayKompV)

2.19 Anlage 19 - Glossar häufig verwendeter Fachbegriffe

2.20 Anlage 20 - Übersichtsplan Tagesanlagen + Abbauvorhaben

2.21 Anlage 21 - Maßnahmenplan Kompensationsfläche Fl.Nr 815

2.22 Anlage 22 - Beweissicherungskonzept Grund- und Grubenwasser

2.23 Anlage 23 - Maßnahmenplan geotechnische und hydrogeologische Betriebssicherheit

3 Teil B - 1. Hauptbetriebsplan

4 Anlagen zum Hauptbetriebsplan