Bereich 1 - Sicherheit, Kommunales und Soziales

Der Bereich 1 "Sicherheit, Kommunales und Soziales" bündelt wichtige juristische, kommunale und soziale Fachbereiche der Regierung. Der Bereich zeichnet unter anderem für das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes sowie für die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich. 

Darüber hinaus fallen staatsrechtliche Angelegenheiten, die Begleitung von Wahlen, das Staatsangehörigkeitsrecht und das Ausländerrecht in den Zuständigkeitsbereich. Neben dem gesamten Aufgabenspektrum des Kommunalrechts befassen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der finanziellen Förderung der Kommunen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen bis hin zur Krankenhausförderung.

Die Regierung ist Stiftungsgenehmigungs- und Stiftungsaufsichtsbehörde und kontrolliert die Stiftungstätigkeit. Weitere Aufgabenschwerpunkte liegen bei der Förderungen sozialer Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen im Bereich der Jugendhilfe und beim Sozialhilferecht. Auch für die Unterbringung von Asylbewerbern, Spätaussiedlern und Kontingentflüchtlingen in staatlichen Unterkünften sowie für den Betrieb der Ankereinrichtung in Bamberg ist der Bereich zuständig. 

Zum Bereich gehören die Sachgebiete:

Sachgebiet 10 "Staatsrecht, Sicherheit und Ordnung"
Sachgebiet 11 "Zentrale Ausländerbehörde"
Sachgebiet 12 "Kommunale Angelegenheiten"
Sachgebiet 13 "Soziales und Jugend"
Sachgebiet 14.1 "Flüchtlingsunterbringung und Integration"
Sachgebiet 14.2 "Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber"